Psychotherapie Hannover
Antje von Busch
Psychologische Psychotherapeutin

   
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Die ersten Gesprächstermine



Zunächst vereinbaren wir telefonisch ein Erstgespräch. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Sie haben die Möglichkeit, vor Therapiebeginn bis zu fünf Probestunden (sogenannte probatorische Sitzungen) durchzuführen.

Es ist auch möglich, bei mehreren Therapeuten Probesitzungen zu absolvieren. Für Sie ist sicher in dieser Phase wichtig, sich darüber klar zu werden, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Psycho-
therapeuten vorstellen können.

In dieser probatorischen Phase werden neben dem Anlass für die Therapie Ziele und Erwar-
tungen besprochen und es wird eine soge-
nannte Anamnese - Krankheitsvorgeschichte - erhoben. Dabei kommen auch Verfahren der psychologischen Diagnostik zur Anwendung.

Parallel dazu wird bei Ihrem Hausarzt, Psychiater o.ä. ein sogenannter Konsiliarbericht angefor-
dert. Darin ergänzt der Arzt Informationen über Ihren körperlichen Zustand.

Danach wird bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. Beihilfestelle die Kostenübernahme der Psychotherapie beantragt; in der Regel zu-
nächst für 25 Sitzungen (Kurzzeittherapie). Wartezeiten bis zum Beginn einer Psycho-
therapie sind allerdings leider oft nicht zu vermeiden.

Im Verlauf der Therapie kann entschieden werden, ob das Stundenkontingent ausreicht, ob die Therapie schon vorher beendet werden kann oder noch verlängert werden soll. Mehr zum Thema Psychotherapie finden Sie auf der Website der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
www.pk-nds.de/ratsuchende.htm

Versichertenkarte und Praxisgebühr

Sofern Sie gesetzlich versichert sind und die Behandlung von der Krankenkasse getragen wird, ist zu Beginn und in jedem Behandlungs-
quartal (Vierteljahr) die Vorlage der Versicher-
tenkarte notwendig. Zusätzlich sind entweder die vom Gesetzgeber vorgeschriebene soge-
nannte Praxisgebühr von 10,- € oder eine Bescheinigung über Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse mitzubringen.

Alternativ können Sie sich auch vom Arzt eine Überweisung über "Psychotherapie" ausstellen lassen, wenn Sie die Praxisgebühr im gleichen Quartal schon entrichtet haben. Informationen dazu:
www.die-gesundheitsreform.de

© Dipl.-Psychologin Antje von Busch
www.psychotherapie-von-busch.de | info@psychotherapie-von-busch.de